KAMERAGESTÜTZTE PRÜFUNG
EOL-Prüfplatz
Mehrere Kamerasysteme erfassen und prüfen großformatige Bauteile am Ende des Fertigungsprozesses.

QIN-FORM
Endkontrolle mit Kameratechnik und geschultem Blick. Ergänzt durch Qualitätsmanagement, Dokumentation und überprüfte Prüfmittel.
Wir prüfen die Bauteile passend zu ihren Anforderungen – kameragestützt oder einzeln von Hand.
KAMERAGESTÜTZTE PRÜFUNG
Mehrere Kamerasysteme erfassen und prüfen großformatige Bauteile am Ende des Fertigungsprozesses.


MANUELLE SICHTKONTROLLE
Jedes Bauteil wird im Rahmen der Endkontrolle einer 100% Sichtprüfung unterzogen.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Unser Qualitätsmanagement ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Norm bildet den Rahmen für geregelte Abläufe und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse.
Aktuelles Zertifikat anfragenNACHHALTIGKEIT
Im April 2026 wurden wir mit Bronze bewertet. EcoVadis betrachtet Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltige Beschaffung. Die Bewertung ergänzt unser Qualitätsmanagement um den Blick auf verantwortungsvolles Wirtschaften.

Neben der Kontrolle am Bauteil gehören dokumentierte Fertigungsdaten und überprüfte Prüfmittel zu unserer Qualitätssicherung.
Warenbegleitkarten halten Materialchargen und wichtige Fertigungsdaten fest. Damit lassen sich Artikel und Lieferungen zuordnen und Informationen zum Fertigungsablauf nachvollziehen.
Unsere qualitätsrelevanten Mess- und Prüfmittel werden regelmäßig extern kalibriert. Die zugehörigen Kalibriernachweise dokumentieren die Prüfmittelüberwachung und messtechnische Rückführbarkeit und gewährleisten eine nachvollziehbare Bewertung der Messergebnisse.
INFORMATIONEN ZU UNSEREN VERPACKUNGEN
Die neue EU-Verpackungsverordnung
EU 2025/40Packaging & Packaging Waste Regulation
Wir QIN-FORM bestätigen, dass die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen unserer Produkte die anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) erfüllen.
Die Konformitätsbewertung der Verpackungen, die Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation sowie die korrekte Kennzeichnung der Produkte erfolgt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Übergangsfristen sowie – soweit relevant – der in der PPWR vorgesehenen Ausnahmeregelungen für kontaktsensitive Produktverpackungen.
Die erforderlichen Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werden ordnungsgemäß erfüllt. Die entsprechenden Konformitäts- und Nachweisdokumente werden vorgehalten und den zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Die PPWR sieht vor, dass entsprechende Nachweise gegenüber den zuständigen Marktüberwachungs- und Vollzugsbehörden vorzuhalten und auf Anforderung bereitzustellen sind. Ein Anspruch auf Übermittlung konkreter Registrierungsangaben oder Registrierungsnummern durch uns gegenüber Dritten ist hingegen in der PPWR nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir detaillierte Informationen zu behördlichen Registrierungen nicht weitergeben.